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Zivilrecht

Eine Forderungseintreibung (Geltendmachung eines Anspruchs in Geldeswert vor Gericht und und im Wege der Zwangsvollstreckung) ermöglicht die Durchsetzung Ihrer Forderung, im Bedarfsfall auch im Ausland. Durch die Kooperation meiner Kanzlei mit Rechtsanwaltskanzleien in Frankreich und Italien ist hier auch eine effiziente Umsetzung gegeben.

Die gerichtliche Exekution bedarf vorab eingehender Prüfung. Anderenfalls droht neben dem Ausfall der Forderung das Entstehen weiterer Kosten. Die Zwangsvollstreckung greift grundsätzlich auf das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke/Liegenschaften, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise kann eine Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück erfolgen.

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