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Familienrecht

Auf dem Gebiet Familienrecht begleite ich Sie bei Ihrer Ehescheidung und vertrete Sie in den damit zusammenhängenden rechtlichen Angelegenheiten.

Bei Streitigkeiten über den Unterhalt in all seinen Ausprägungen wie Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt stehe ich Ihnen gerne mit rechtlichem Rat bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Bei einer Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder Trennung und den Problemen wegen der gemeinsamen Wohnung gilt es, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Außerdem gestalte ich mit Ihnen für den Fall einer Trennung eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung oder verfasse Ihren Ehevertrag, wenn Sie die rechtlichen Aspekte bereits vor der Eheschließung geregelt wissen wollen.

Besonders wichtig ist die Regelung der Situation der Kinder im Zusammenhang mit Ehescheidung oder Trennung der Eltern. Dies sowohl unter Betrachtung des nationalen als auch des internationalen Kindschaftsrechts. Gerade wenn Ehepartner oder auch nicht verheiratete Eltern aus verschiedenen Staaten kommen, wird die Problematik für das gemeinsame Kind nicht geringer und werden bei einer Trennung der Eltern die rechtlichen Probleme wie zum Beispiel bei der Kindesverbringung umso schwieriger.

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