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Immobilienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Liegenschaftsrecht oder Immobilienrecht. Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Inhaltlich kann ein Immobilienkaufvertrag, aber auch eine Schenkung oder ein Übergabevertrag, der dem Veräußerer eventuell einen Fruchtgenuss oder eine Leibrente gewährt, Grundlage für den Erwerb des Eigentums an einer Liegenschaft sein. Die Vertretung bei Vertragsverhandlungen mit Ihrem Vertragspartner und gegenüber den Verwaltungsbehörden und Gerichten vereinfacht Ihnen das Geschäft.

Wird eine Liegenschaft wirtschaftlich genutzt, etwa durch ein auf dieser Liegenschaft stehendes Mietshaus, oder soll eine Eigentumswohnung als Wertanlage genutzt und vermietet werden, ergeben sich daraus vielfältige Fragen aus dem Gebiet des Mietrechts. Sowohl Mieter als auch Vermieter zu vertreten, öffnet den Blick auf die Interessen beider Seiten. Um Streitigkeiten möglichst auszuschließen, ist der Mietvertrag so zu gestalten, dass er auch vor Gericht Bestand hat. Soll die Miete erhöht werden, steht eine Kündigung, eine Auseinandersetzung über die Durchführung von Reparaturen und Renovierungen oder eine Regelung wegen einer mangelhaften Benutzbarkeit des Objekts oder ein Räumungsverfahren an, ist Hilfe geboten.

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